Prof. Dr. Christian Quirling
ist vorwiegend in den Bereichen des Arbeits- und Sportrechts tätig.
Zum Aufgabenfeld gehören neben vertragsgestaltender Tätigkeit auch die Durchführung verbandsrechtlicher Verfahren vor nationalen und internationalen Sportgerichten sowie Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten.
Zu seinen Mandanten zählen namhafte Sportler, Vereine, Spielervermittler und Vermarkter.